Prüfungen

Zwischen dem 12. und 18. Monat der Ausbildung, in der Regel also nach dem ersten Ausbildungsjahr, musst du die Zwischenprüfung ablegen. Diese zeigt dir einen aktuellen Wissensstand, wobei die Note nicht zu Deiner Abschlussnote zählt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Am Ende der Ausbildungszeit musst du die Abschlussprüfung ablegen. Die Abschlussprüfung findet zweimal im Jahr statt. Sollte die Prüfung im ersten Anlauf nicht klappen, kannst du sie zwei Mal wiederholen. Zwischen der missglückten Prüfung und der Wiederholung dürfen maximal zwei Jahre liegen.

Die Prüfungsordnung findest du im Formularcenter.

 

Prüfungstermine

Abschlussprüfung Sommer 2024
Zwischenprüfung 2024
Abschlussprüfung Winter 2024

 

Prüfungsgebühren

Die Gebühr für den ersten Prüfungsversuch ist in der Eintragungsgebühr enthalten, die dein Ausbilder für die Registrierung des Ausbildungsvertrages zahlt. Wenn du die Prüfung wiederholst und dein Ausbildungsverhältnis bis zum nächsten Prüfungsversuch verlängert wurde, muss dein Ausbilder auch die Prüfungsgebühr für die Wiederholungsprüfung tragen. Du kannst auch an der Wiederholungsprüfung teilnehmen, wenn du deine Ausbildungszeit nicht verlängert hast, die Gebühr in Höhe von 100 EUR musst du dann allerdings selbst tragen.