Leistungen der Kammer für den Bürger

1. Anwaltssuche und Auskünfte

Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes unterstützt Bürgerinnen und Bürger bei bestimmten Anfragen rund um die Anwaltschaft. Eine Rechtsberatung darf und kann die Kammer jedoch nicht erteilen.

Seit dem 1. Juli 2025 wird keine telefonische Anwaltssuche mehr angeboten. Für die Suche nach einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt wenden Sie sich bitte an den Saarländischen AnwaltVerein e.V..

Schriftliche Anfragen bearbeiten wir weiterhin gerne, insbesondere zu Vertreter- und Abwicklerbestellungen oder wenn eine bestimmte Rechtsanwältin bzw. ein bestimmter Rechtsanwalt nicht mehr auffindbar ist.

 

2. Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwalts-Gebührenangelegenheiten.

Die Verordnung kann per Mausklick als PDF-Dokument aufgerufen werden.

 

3. Beschwerden gegen Rechtsanwälte

Wenn ein Rechtsanwalt gegen Berufspflichten verstoßen hat, können Bürger schriftlich bei der Kammer eine Beschwerde einreichen. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Verfehlungen. Für Schadensersatzansprüche ist die Rechtsanwaltskammer nicht zuständig. Diese Ansprüche können nur vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.