Leistungen der Kammer für den Bürger

1. Benennung von Rechtsanwälten

Die Rechtsanwaltskammer ist bei der Benennung von Fachanwälten behilflich. Die Benennung ist unverbindlich und stellt keine Empfehlung dar; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes erteilt selbst keinerlei Rechtsberatung. Diese Tätigkeit ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.

2. Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwalts-Gebührenangelegenheiten.

Die Verordnung kann per Mausklick als PDF-Dokument aufgerufen werden.

3. Beschwerden gegen Rechtsanwälte

Wenn ein Rechtsanwalt gegen Berufspflichten verstoßen hat, können Bürger schriftlich bei der Kammer eine Beschwerde einreichen. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf Verfehlungen. Für Schadensersatzansprüche ist die Rechtsanwaltskammer nicht zuständig. Diese Ansprüche können nur vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.

4. Anwaltssuche

Unsere Suchdatenbank finden Sie unter Anwaltssuche.

Beachten Sie auch unsere Informationen in der Rubrik Pressedienst/Veröffentlichungen.