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Wahl zur Vertreterversammlung 2026

 

Am 30.06.2026 endet die Amtszeit der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Die Vertreterversammlung besteht aus 19 Vertretern, wovon 7 aus den Reihen des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes bestimmt werden. 12 Vertreter und ihre Ersatzvertreter werden im Wege der Briefwahl von den Mitgliedern des Versorgungswerkes gewählt. Für die Durchführung der Briefwahl dieser weiteren 12 Vertreter und Ersatzvertreter hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in seiner Sitzung vom 11. März 2026 einen Wahlausschuss bestellt (§ 3 Abs.1 Satz 8 der Satzung), dessen Vorsitzende Frau Rechtsanwältin Almut Menn ist, ihm gehören weiter Frau Rechtsanwältin Julia Brehm und Herr Rechtsanwalt Helmut Müller an.

Wählbar sind alle Mitglieder des Versorgungswerks, ausgenommen die Mitglieder des Verwaltungsrates oder des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Versorgungswerks.

Der Wahlaufruf erfolgte mit Schreiben vom 5. Mai 2026 an alle Wahlberechtigten.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 10 Mitgliedern des Versorgungswerks unterzeichnet sein und sind schriftlich bis zum 19. Mai 2026, 12.00 Uhr bei der Geschäftsstelle des Versorgungswerks einzureichen.

Der Wahlausschuss erstellt ein Mitglieder-/Wählerverzeichnis, das an jedem Arbeitstag in der Zeit vom 5. Mai 2026 bis zum 1. Juni 2026 zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr in den Räumen des Versorgungswerks eingesehen werden kann. Einsprüche gegen das Mitglieder-/Wählerverzeichnis sind innerhalb der Auslegefrist, d.h. bis 1. Juni 2026, einzureichen.

Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt am 1. Juni 2026

Das Wahlergebnis werden wir nach dem 25. Juni 2026 auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer bekannt machen.