Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Hast du Lust auf einen abwechslungsreichen und spannenden Beruf mit guten Zukunftsaussichten? Dann schau dich doch auf unserer Ausbildungsseite www.bock-auf-recht.de um. Dort haben wir die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt.

Vorteile der Ausbildung

  • Keine Nacht-, Schicht- oder Wochenendarbeit: Da die ausbildenden Kanzleien in aller Regel eine Fünftagewoche mit festen täglichen Arbeitszeiten haben, hast du im Gegensatz zu vielen anderen Ausbildungen jeden Abend für dich und dazu noch das ganze Wochenende frei.
  • Viele potenzielle Arbeitgeber: Nach der Ausbildung bist du nicht darauf festgelegt, in deiner Ausbildungskanzlei zu bleiben; du kannst bei vielen Arbeitgebern in den verschiedensten Branchen spannende Herausforderungen finden.
  • Du lernst viel und eignest dir Wissen an, dass du nicht nur in deinem Beruf nutzen kannst, sondern auch in deinem normalen Alltag.

Berufsschule

Bei der Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten handelt es sich um eine duale Ausbildung. Das bedeutet, dass die Ausbildung in der Schule und in der Kanzlei stattfindet. An zwei Vormittagen in der Woche bis du in der Berufsschule.

Im Saarland gibt es für den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten nur eine Berufsschule:

         Friedrich-List-Schule
         KBBZ Saarbrücken
         Stengelstraße 29
         66117 Saarbrücken

         Telefon: 0681/92676-0
         Homepage: www.kbbz-sb.de

In der Berufsschule werden folgende berufsspezifischen Lernfelder unterrichtet:

  • Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
  • Vergütung und Kosten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Mandantenbetreuung

Arbeitszeit

Normalerweise beträgt die Arbeitszeit in einer Anwaltskanzlei 40 Stunden pro Woche. Als Auszubildende/r bist du aber zweimal in der Woche in der Berufsschule, wobei einer dieser Schultage als voller Arbeitstag angerechnet wird, d. h. du wirst nach dem Unterricht freigestellt und brauchst an diesem Tag nicht in die Kanzlei zurückzukehren.

Ausbildungsvergütung

Für Ausbildungsverträge, die seit dem 01.07.2023 abgeschlossen werden, gilt die Empfehlung der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes für alle neuen Berufsausbildungsverträge:

  •    900,00 € im 1. Ausbildungsjahr
  • 1.000,00 € im 2. Ausbildungsjahr
  • 1.100,00 € im 3. Ausbildungsjahr

Ausbildungsverträge, die die Empfehlung um mehr als 20 % unterschreiten, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen.

Verkürzung der Ausbildungszeit / Teilzeitberufsausbildung

Die Ausbildungszeit, die in der Regel 3 Jahre dauert, kann in Ausnahmefällen verkürzt werden. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn du über einen höheren Schulabschluss verfügst. So wäre mit einem MBA eine Verkürzung um bis zu 6 Monaten möglich, mit Abitur oder Fachabitur sogar eine Verkürzung um bis zu 12 Monate. Auch eine berufliche Vorbildung kann unter Umständen angerechnet werden. Da es an der Berufsschule aber keine gesonderten Klassen für Schüler mit verkürzter Ausbildungsdauer gibt, sollte eine Verkürzung gut überlegt sein.

Du musst dich aber nicht schon zu Beginn deiner Ausbildung entscheiden, ob du deine Ausbildung verkürzen möchtest. Schau doch erst einmal, wie es läuft. Bei überdurchschnittlichen Leistungen in der Berufsschule kannst du nämlich auch vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, so dass deine Ausbildung bei bestandener Prüfung etwa ein halbes Jahr früher enden würde.

Wenn deine Lebensumstände es erfordern, kannst du deine Ausbildung auch als Teilzeitausbildung absolvieren. Du musst jedoch wissen, dass sich bei einer Teilzeitausbildung zwar deine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit reduziert, die Gesamtdauer deiner Ausbildung verlängert sich jedoch hierdurch. Wenn du deine tägliche/wöchentliche Arbeitszeit z. B. um 50 % reduzierst, würde sich die Ausbildungsdauer auf 4 ½ Jahre verlängern. Eine Verkürzung um mehr als 50 % ist nicht möglich. Während einer Teilzeitausbildung musst du die Berufsschule übrigens wie bei einer Vollzeitausbildung besuchen!

Aufgaben der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer ist die zuständige Stelle für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Sie registriert die Ausbildungsverträge und überwacht die Berufsausbildung durch ihre Mitglieder. Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer wird in allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ausbildung betreffen, angehört. Für die Erstellung der Prüfungsaufgaben und die Abnahme der Prüfungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. Die Kammergeschäftsstelle kümmert sich um die Organisation der Prüfungen und ist Ansprechpartner für alle Ausbildungsfragen.