Seminar zur Erlangung der Qualifikation "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in"

der Rechtsanwaltskammern Koblenz, Saarbrücken und Zweibrücken

Die Rechtsanwaltskammern Koblenz, Saarbrücken und Zweibrücken veranstalten, organisatorisch betreut durch die Hans Soldan GmbH, in regelmäßigen Abständen Seminare zur Erlangung der  Qualifikation Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in. Die Ausbildung dauert ca. 2 Jahre. Die einzelnen Themenschwerpunkte, Seminartermine, Seminarort, die Teilnahmebedingungen und ein Anmeldeformular können der Broschüre entnommen werden, die jeweils ca. 3 Monate vor Seminarbeginn erscheint und unter folgendem Link direkt von der Website der Hans Soldan GmbH abgerufen werden kann:

https://www.soldan.de/media/pdf/7e/15/52/Rechtsfachwirt_Mainz_2022.pdf

Der neue Kurs in Mainz beginnt im November 2022 (Abschluss: ca. November 2024).
Anmeldeschluss: 25.10.2022

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Elke Jahnke von der Hans Soldan GmbH (Telefon 0201/8612-304, Email: jahnke@Soldan.de) und die Kammergeschäftsstelle jederzeit gerne zur Verfügung.

Begabtenförderung

Für das Seminar kann ein Antrag auf Begabtenförderung gestellt werden. Bewerben kann sich, wer

  1. eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen hat
  2. die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann
  3. weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist
  4. zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Für weitere Informationen und Fragen zur Begabtenförderung wenden Sie sich bitte an Frau Brennemann von der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer in Zweibrücken unter der Telefonnummer 06332 / 800313 oder per Email: brennemann@rak-zw.de

Mit Ehrgeiz und Ausdauer zum Rechtsfachwirt

Vielseitig ausgebildet, aber wenig bekannt. In den letzten Jahren begegnet man in Anwaltskanzleien immer häufiger dem Rechtsfachwirt bzw. der Rechtsfachwirtin. Die Wenigsten wissen jedoch, was sich hinter dieser Berufsbezeichnung verbirgt. Welche Qualifikation hat ein Rechtsfachwirt? Wie wird man Rechtsfachwirt? Welche Aufgaben hat ein Rechtsfachwirt in der Praxis?

"Das Berufsbild hat meines Erachtens eine hohe Anerkennung verdient. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das persönliche, aber auch geschäftliche Umfeld allgemein nicht so ganz im Bild darüber ist, was ein Rechtsfachwirt eigentlich ist und wie vielseitig er ausgebildet wurde", bringt Barbara Perras, frisch gebackene Rechtsfachwirtin in der Kanzlei RAe Erwin Brandl u. Koll. in München, die allgemeine Einschätzung auf den Punkt.

Dabei handelt es sich bei einem Rechtsfachwirt um einen qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten, der nicht nur die Kanzlei leitet, sondern den Anwalt in gleicher Form entlastet, wie der Rechtspfleger den Richter. Er verfügt über ein vertieftes, branchenspezifisches Wissen, das ihn zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt.

In der täglichen Praxis übernehmen geprüfte Rechtsfachwirte ganz unterschiedliche Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich. Auf Grund ihrer Qualifikation werden sie vornehmlich in Bereichen wie Zwangsvollstreckung und Verkehrsunfallsachen eingesetzt, leiten das Sekretariat, organisieren den Arbeitsablauf in der Kanzlei, übernehmen die Urlaubseinteilung der Mitarbeiter und sind für die Auszubildenden zuständig. Dabei haben Rechtsfachwirte in den Bereichen, in denen sie ausgebildet sind, teilweise umfassenderes Wissen als viele Juristen vor allem in Spezialgebieten wie Kosten- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten kann die Befähigung zur Bewältigung der genannten Aufgaben nicht vermitteln. Deshalb erließ die Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin bereits 1976, ausgehend vom Berufsbildungsgesetz, eine Prüfungsordnung für Bürovorsteher und richtete Weiterbildungsveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Prüfungen ein, die bundesweit anerkannt wurde. Im Jahr 2001 erging eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "über die Prüfung zum anerkannten Abschluss 'Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin'". Mit der Verordnung vom 23. August 2001 ist nicht nur die Berufsbezeichnung, sondern auch die Qualifikation des 'Bürovorstehers' bundeseinheitlich geregelt. Der Abschluss bietet Anwälten und Notaren die Gewähr, dass die Absolventen über die für die Funktion des 'Bürovorstehers' notwendige Qualifikation verfügen.

Wer einen Rechtsfachwirt beschäftigt, darf sicher sein, eine gut ausgebildete Fachkraft zu haben, die kompetent und mit Sachverstand agiert. Und schon allein die Tatsache, dass jemand sich den Mühen des berufsbegleitenden Studiums unterzogen hat, spricht dafür, dass man es mit einem engagierten Menschen zu tun hat, der mit seinem Fachwissen stets auf der Höhe der Zeit sein will und bereit ist, dafür auch Freizeit zu opfern. Gleichwohl haben noch viele Anwälte Angst davor, die Verantwortung für viele Vorgänge in ihrer Kanzlei an Rechtsfachwirte abzugeben.

"Ich glaube sagen zu können, dass es alles Top-Mitarbeiter für eine Kanzlei sind, die diesen Kurs mitgemacht und dann auch noch bestanden haben", meint Daniela Schulze, Absolventin des Juni-Kurses zum Rechtsfachwirt in München. Edith Natterer, ebenfalls erfolgreiche Teilnehmerin am Münchener Rechtsfachwirt-Seminar geht noch einen Schritt weiter. "Ich hege die Hoffnung, dass so mancher Anwalt noch erkennen wird, dass durch den Einsatz von Rechtsfachwirten eine gute, umsichtige Kanzleiorganisation und somit ein reibungsloser Betriebsablauf geschaffen werden kann und alle Beteiligten, d.h. die Anwälte, das Personal und vor allem auch die Mandanten hierdurch profitieren können. Ich bin mir sicher, dass durch den verstärkten Einsatz von Rechtsfachwirten in so manch einer Kanzlei eine Verbesserung der Qualität erreicht werden könnte, was sich auch finanziell für den Anwalt auswirkt."

Ausbildungsgänge zur Erreichung der Qualifikation 'Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin' werden mittlerweile von den meisten Anbietern der früheren Bürovorsteherlehrgänge durchgeführt, insbesondere aber von den Rechtsanwaltskammern in Zusammenarbeit mit der Hans Soldan GmbH. Zur Vorbereitung auf die Prüfung organisiert Soldan bereits seit 1996 im Auftrag von mittlerweile 14 regionalen Rechtsanwaltskammern entsprechende Seminare.

In den zurückliegenden neun Jahren wurden durch die von Soldan organisierten Seminare rund 1.180 Kanzleimitarbeiter zu zunächst Bürovorstehern, seit 2001 zu geprüften Rechtsfachwirten/innen ausgebildet. "Der Wunsch, an dieser Fortbildung teilzunehmen, kommt meist von den Mitarbeitern. Wie motiviert die Teilnehmer sind, zeigen die Prüfungsergebnisse. Die Durchfall-Quote bei den von uns organisierten Kursen liegt bei lediglich 6 Prozent. Immerhin bietet diese zusätzliche Qualifikation nun auch jungen Leuten die Chance, durch den Abschluss 'Geprüfte(r) Rechtsfachwirt(in)' schon früh in die Position eines Bürovorstehers aufzusteigen", berichtet Elke Jahnke, zuständig für die Administration und Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen bei Soldan.

"Generell war der von Soldan organisierte Kurs wirklich gut, praxisorientiert und hat mich auf den aktuellen Stand gebracht. Für meine Kollegen, Auszubildenden und auch Chefs bin ich zum gefragten Auskunftspartner geworden", beschreibt Edith Natterer die positiven Auswirkungen ihrer Seminarteilnahme. Auch für Melanie Lendner, Rechtsanwaltsfachangestellte der Straubinger Kanzlei Dr. Hofbauer und Kollegen, hat sich die Teilnahme und Prüfung zum Rechtsfachwirt gelohnt. "Ich werde von nun an wesentlich eigenständiger und eigenverantwortlicher zum Teil auch an komplizierten Angelegenheiten arbeiten dürfen".

Die Seminare erstrecken sich über insgesamt eineinhalb Jahre und umfassen rund 400 Unterrichtsstunden. Der Inhalt gliedert sich in acht Hauptthemen. Dazu zählen Büroorganisation, Kanzleimanagement, Personalwesen, Büroverwaltung, materielles Recht, Formelles Recht/Prozessrecht, Zwangsvollstreckung sowie Kosten- und Gebührenrecht. Am Ende des Seminars findet vor der jeweiligen Rechtsanwaltskammer eine schriftliche und mündliche Prüfung statt.

"Die Ausbildung zur Rechtsfachwirtin vertieft das Wissen in den Kernpunkten Kosten- und Gebührenrecht, Prozessrecht und Zwangsvollstreckung. Als Mitarbeiterin einer Kanzlei, die ein Team leitet, benötigt man auch arbeitsrechtliche sowie steuerrechtliche Kenntnisse, die in dem Kurs praxisnah vermittelt werden. Des Weiteren werden auch Kenntnisse in Mandantenbetreuung sowie dem Management einer Kanzlei vermittelt", fasst Bianca Illmann, Rechtsfachwirtin in der Münchner Kanzlei Sernetz Schäfer, ihre Eindrücke zusammen.

Zugelassen sind alle Rechtsanwaltsgehilfen und Rechtsanwaltsfachangestellte, die seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in einer Kanzlei tätig sind sowie Kanzleimitarbeiter ohne einen Abschluss als Rechtsanwaltsgehilfe oder Rechtsanwaltsfachangestellter, wenn sie mindestens seit sechs Jahren ununterbrochen in einer Kanzlei tätig sind. Gleichwohl benötigen die Fortbildungswilligen zum Rechtsfachwirt eine gute Portion Ehrgeiz und Ausdauer.

Für Rechtsfachwirtin Barbara Perras aus Haar lohnt sich aber der Einsatz. "Es ist ein langer, manchmal beschwerlicher Weg, für den man sich entscheidet. Es gibt hin und wieder schon Situationen, in denen man sich fragt, 'für wen oder was mache ich das eigentlich?' Aber die Mühe hat sich gelohnt. Im Allgemeinen kann ich jedem nur empfehlen, sich für ein solches Fachstudium zu entscheiden, allerdings sollte man sich schon im Klaren darüber sein, dass man fast an jedem zweiten Wochenende das Seminar besuchen muss und das eineinhalb Jahre lang".