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Datenschutz

Ab dem 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Die Umsetzung der EU-DSGVO stellt die Kanzleien vor neue Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein ausführliches Merkblatt, eine Mustererklärung für die Kanzlei-homepage, ein Hinweisblatt zur Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Mandanten sowie ein Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis entwickelt. Auch die Bundesrechtsanwaltskammer hat Informationen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Anwaltskanzleien veröffentlicht.

Downloads:

Auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins finden Sie unter https://anwaltverein.de/de/downloads/tipps-und-mustervertraege#panel-datenschutz-social-media folgende Merkblätter und Muster:

  • DAV-Merkblatt: Umsetzung der EU-DSGVO in Anwaltskanzleien
  • DAV-Mustererklärung für die Kanzleihomepage
  • DAV-Hinweisblatt zur Erfüllung der Informationspflichten
  • DAV-Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis

Der DAV hat diese Dokumente ebenfalls im Anwaltsblatt Online veröffentlicht; die entsprechenden Publikationen finden Sie über folgenden Link: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-und-anwaelte/berufsrecht/dsgvo-jede-kanzlei-muss-handeln

Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt folgende Dokumente zum Download bereit:

Diese können auch direkt über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz abgerufen werden.