Im Zeitraum vom 20. April - 04. Mai 2026 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Wahlen zum Kammervorstand statt. Am 30.6.2026 scheiden turnusgemäß 7 von 14 Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand aus, so dass sieben Mitglieder des Kammervorstandes, deren vierjährige Amtszeit am 1.7.2026 beginnen wird, neu zu wählen sind.
Die Vorstandswahl 2026 wird als Online-Wahl durchgeführt.
Die 1. Wahlbekanntmachung wurde am 09.02.2026 per beA an alle Kammermitglieder versandt (§ 4 Ziffer 2 der Wahlordnung).
Bitte beachten Sie, dass Wahlvorschläge in der Zeit vom 09. bis 24. März 2026, 12.00 Uhr, beim Wahlausschuss (c/o Geschäftsstelle der RAK des Saarlandes, Am Schlossberg 5, 66 119 Saarbrücken) eingegangen sein müssen.
Die Wahlvorschläge werden wir mit der 2. Wahlbekanntmachung, die wir am 27.03.2026 per beA versenden werden, bekanntgeben.
Die Hinweise zur Durchführung der Wahl, die Zugangsdaten (Wähler-ID und Passwort) sowie die Informationen zur Nutzung des Online-Wahlportales werden Ihnen am 02.04.2026 über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zugehen.
Wählen können alle Kammermitglieder, die Stand 06.03.2026 Mitglieder der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes sind.
Die Wahlordnung finden Sie hier.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist am 24.03.2026, 12.00 Uhr, abgelaufen. Insgesamt sind 8 Wahlvorschläge eingegangen, die alle vom Wahlausschuss zugelassen wurden. Die Namen der Kandidaten haben wir in der 2. Wahlbekanntmachung, die am 26.03.2026 per beA an alle Kammermitglieder versandt wurde, bekanntgegeben.
Ab dem 15.04.2026 werden wir die Kandidaten auf dieser Seite vorstellen.
Hier finden Sie eine Selbstdarstellung der Kandidatinnen und Kandidaten:
Das Wahlergebnis wird wie folgt bekannt gegeben:
Anzahl Wahlberechtigte: 1.399
Anzahl abgegebener Stimmzettel: 313
Anzahl gültiger Stimmzettel: 312
Anzahl ungültiger Stimmzettel: 1
Wahlbeteiligung: 22,37 %
Verteilung der Stimmen:
Gewählt sind gemäß § 1 Abs. 7 der WahlO die Bewerberinnen und Bewerber, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen (§ 64 Abs. 1 S. 4 BRAO).
Damit sind die Bewerber
in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gewählt worden.
Hier finden Sie die Wahlbekanntmachungen für die Vorstandswahl 2026:
Erste Wahlbekanntmachung
Zweite Wahlbekanntmachung
Dritte Wahlbekanntmachung