Umgang mit Fake-Kanzleien
Der Bundesrechtsanwaltskammer sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien Betroffene durch gefälschte Anwaltsidentitäten bzw. Gerichtsbeschlüsse zuz schädigen versuchten. Die BRAK hat daher Hinweise für Betroffene von Fake-Kanzleien erstellt. Die Hinweise finden Sie hier.
„Stage International“ der Pariser Anwaltskammer
Ausbildungsprogramm für junge französischsprachige Rechtsanwälte
Seit 1991 organisiert die Pariser Anwaltskammer in Zusammenarbeit mit der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux du ressort de la cour d'appel de Paris (EFB) das Ausbildungsprogramm „Stage International.“ Das Programm bringt junge französischsprachige Rechtsanwälte, die von der Pariser Anwaltskammer aus den jährlich eingehenden Bewerbungen aus der ganzen Welt ausgewählt werden, für zwei Monate zu einer theoretischen und praktischen Ausbildung in Paris zusammen.
Die „Stage International“ findet jedes Jahr im Oktober und November über 8 Wochen statt; in diesem Jahr vom 06.10.-28.11.2025.
Die „Stage International“ soll die Beziehungen zwischen den Anwaltskammern, die Teilnehmer empfehlen können, stärken. Sie dient ferner dem Aufbau eines Netzwerks von Rechtsanwälten und Kanzleien, die an dem Programm teilgenommen haben und fördert den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sowie der Praxis der Rechtsvergleichung.
Das Programm richtet sich an junge französischsprachige Rechtsanwälte (bis 40 Jahre) jeglicher Nationalität, die das französische Recht und die Berufspraxis in Pariser Kanzleien kennenlernen möchten. Die Bewerber müssen über eine Haftpflichtversicherung und gute Französischkenntnisse verfügen.
Im ersten Monat erlangen die Teilnehmer in einem Kurs Kenntnisse des französischen Zivil-, Straf- und Handelsrechts nebst Berufsethik, neue Technologien und Korruptionsbekämpfung. Sie können an Anhörungen teilnehmen und besuchen wichtige französische Institutionen. Während des zweiten Monats besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Pariser Rechtsanwälte in ihrem Berufsalltag zu erleben.
Die Bewerbungen sollten folgende Unterlagen enthalten:
- einen Lebenslauf in französischer Sprache
- ein Motivationsschreiben in französischer Sprache
- ein Foto
- eine Kopie des Reisepasses und
- die Zulassungsurkunde.
Die Kosten für die Ausbildung werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Die Reise- und Aufenthaltskosten sind jedoch von den Teilnehmern selbst zu tragen.
Anmeldungen werden bis zum 16. April 2025 über diese Website entgegengenommen: https://www.avocatparis.org/stage-international
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: stageinternational@avocatparis.org
13. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2025
Anwaltliche Unterstützer gesucht!
Der Hans Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in die nächste Runde. Traten im Gründungsjahr noch 12 Teams gegeneinander an, nahmen im letzten Jahr 31 Teams von 19 Universitäten teil. Um diese Erfolgsgeschichte fortschreiben zu können, ist die Durchführung des Wettbewerbs auch in diesem Jahr auf Praktikerinnen und Praktiker angewiesen, die die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Die BRAK bittet Sie herzlich um Ihre Unterstützung.
Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ermöglichen.
Die mündlichen Verhandlungen des Soldan Moots in Hannover „spielen“ vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams von Studierenden verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Zwei Juroren bewerten dabei die Plädoyers der Studierenden.
Vor allem wird Ihre Unterstützung benötigt bei der Korrektur der Schriftsätze. Diese müssen hinsichtlich der Schlüssigkeit, der Überzeugungskraft und des Stils nach der aus dem Deutschen Richtergesetz bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Jeder Korrektor erhält jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze.
Die Klageschriftsätze gehen am 07.08.2025, die Klageerwiderungen am 04.09.2025 im Lehrstuhl von Prof. Dr. Christian Wolf ein. Die BRAK wäre äußerst dankbar, wenn Sie die Korrektur bis zum 01.10.2025 übernehmen könnten.
Gleichfalls werden für die mündlichen Verhandlungen in Hannover vom 09.-11.10.2025 Praktiker gesucht, die als Richter und/oder Juror an den Verhandlungen mitwirken. Jede der mündlichen Verhandlungen muss von zwei Juroren bewertet und von einem Rechtsanwalt oder Richter geleitet werden. Dem jeweiligen Vorsitzenden obliegt dabei die Aufgabe, auf eine faire Zeiteinteilung zwischen den Plädierenden zu achten. Die Juroren selbst greifen nicht in die Verhandlung ein, sondern bewerten die Leistung der Studierenden hinsichtlich rechtlicher Überzeugungskraft, Stil, Sprache und Schlüssigkeit.
Die BRAK wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie es einrichten könnten, als Richter und/oder Juror an einer oder gerne auch mehreren Verhandlungen mitzuwirken. Der Wettbewerb lebt von dem ehrenamtlichen Engagement der Kolleginnen und Kollegen. Zugleich bietet er eine gute Möglichkeit, mit dem dringend benötigten juristischen Nachwuchs in Kontakt zu treten.
Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie die mit der Organisation des Wettbewerbs betrauten Lehrstuhlmitarbeiter jederzeit per Mail unter info@soldanmoot.de erreichen.
Zudem sind alle weiteren Informationen auf der Homepage zu finden: https://soldanmoot.de/.
Des Weiteren finden Sie dort auch die Möglichkeit, sich schnell und einfach online anzumelden https://soldanmoot.de/anmeldung/#anmeldung-richter.
Täuschung über Anwaltseigenschaft und Identitätsdiebstahl
BRAK warnt vor Fake-Kanzleien
Der BRAK sind zwei weitere Fake-Kanzlei-Fälle zur Kenntnis gelangt:
Kanzlei Alex und Partner
Eine vermeintliche Kanzlei Alex und Partner wirbt unter der URL https://kanzlei-alex.de/ und bietet zum Schein Insolvenzgüter zum Verkauf an. Dabei nutzt sie teilweise die Identität des tatsächlich existierenden und in München zugelassenen Rechtsanwalt Olaf Alex aus und verwendet einen gefälschten Beschluss des Amtsgerichts München.
Neben dem Namen des betroffenen RA wird im Impressum der Website auch dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift angegeben. Die übrigen biografischen Angaben und Telekommunikationsdaten stimmen indes nicht mit denen des Kollegen überein.
Ein Abgleich mit den im BRAV hinterlegten Daten und insbesondere eine Rückfrage über die dort angegebene Kommunikationsdaten bzw. über das beA ermöglichen etwaig Betroffenen, betrügerische Angebote zu erkennen. Da der Rechtsanwalt gegenwärtig keine eigene öffentliche Website betreibt, wird ferner jede vermeintlich auf ihn lautende Website oder mit einer solchen in Zusammenhang stehende E-Mail-Korrespondenz als betrügerisch einzuordnen sein.
2F Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Auch eine vermeintliche 2F-Kanzlei verfährt nach dem Insolvenz-Schema. Sie wirbt unter der URL www.2f-kanzlei.com. Als „Partner“ bzw. Vertreter weist sie fälschlicherweise den in München zugelassenen Rechtsanwalt Fritz Johannes Roth aus. Sie missbraucht im Impressum ferner dessen tatsächliche Kanzlei-Anschrift. Auch diese Kanzlei verwendet in ihren Angebotsschreiben einen gefälschten Insolvenzbeschluss des Amtsgerichts München.
Ein Abgleich mit den im BRAV hinterlegten Kommunikationsdaten des echten Rechtsanwalts sowie eine Nachfrage auf einem dort angegebenen Kanal bzw. über das beA ermöglichen die Unterscheidung.
Ausgebucht! Seminar der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Die Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken teilt mit, dass das am 11.09.2024 stattfindende Seminar
beA-rechtssicher! Verfahrens – und berufsrechtliche Haftungsfälle vermeiden
beA‑aktuell: Das beA wird mobil mit der neuen beA-App
ausgebucht ist. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Seminar zur Erlangung der Qualifikation "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" ab 31.08.2024 - RAK Karlsruhe hat noch Plätze frei!
Derzeit läuft das vorerst letzte gemeinsame Seminar der Rechtsanwaltskammern Saarbrücken, Koblenz und Zweibrücken zur Erlangung der Qualifikation „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“. Ob - und wenn ja, ab wann – künftig Seminare für die neu geschaffenen Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ angeboten werden, ist noch unklar, solange die Umsetzung der neuen Regelungen in Verordnungen noch nicht abgeschlossen ist.
Rechtsanwaltsfachangestellten, die an einer Qualifikation als „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ interessiert sind, können jedoch an dem Seminar der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe teilnehmen. Am 31. August 2024 beginnt dort der neue Lehrgang, zu dem eine Anmeldung noch bis zum 05.08.2024 möglich ist. Die Kursgebühr beträgt 1.800 € zzgl. Prüfungsgebühr. Das Seminar selbst findet jeweils samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr in 76646 Bruchsal, Bürgerzentrum, Am Alten Schloss 22, statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Seminarflyer.
Es sind noch freie Plätze vorhanden und die RAK Karlsruhe würde sich freuen, wenn genügend Anmeldungen eingehen, damit der Lehrgang zustande kommt. Bei Interesse oder Rückfragen steht Ihnen Frau Kirstahler von der RAK Karlsruhe gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung unter Tel. 0721/16089063.
Präsidiumswahl der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes 2024
Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in seiner konstituierenden Vorstandssitzung am 03.07.2024 gemäß § 78 Abs. 4 BRAO ein neues Präsidium mit einem neuen Präsidenten gewählt hat.
RA JR Dr. Udo Michalsky | Präsident |
RAin Daniela Lordt | Vizepräsidentin |
RA Dr. Martin Gessner | Vizepräsident |
RAin Julia Brehm | Schriftführerin |
RA Martin Abegg | Schatzmeister |
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und erfolgreiche Jahre.
Presseerklärung: Rechtsanwaltskammer des Saarlandes wählt neuen Präsidenten
In seiner Sitzung am Mittwoch, den 03.07.2024 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes das langjährige Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Justizrat Dr. Udo Michalsky zum neuen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gewählt. Er folgt dem bisherigen Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Raimund Hübinger, der das Amt des Präsidenten seit 2010 innehatte und sich aus persönlichen Gründen nicht mehr zu Wahl stellte. „Ich danke dem Vorstand für das Vertrauen in meine Person, das er mit meiner Wahl zum Ausdruck gebracht hat und werde bemüht sein, diesem Vertrauen gerecht zu werden. Zugleich danke ich dem bisherigen Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Hübinger, der das Amt des Präsidenten über mehrere Wahlperioden stets mit Umsicht und erfolgreich zum Wohle der Rechtsanwaltschaft, insbesondere der saarländischen Rechtsanwälte ausgeübt hat, für seinen großen, unermüdlichen persönlichen Einsatz“ erklärte Rechtsanwalt Justizrat Dr. Michalsky im Nachgang zu seiner Wahl. Michalsky ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, 60 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder.
Seminar der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
am 11.09.2024 findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Seminar
beA-rechtssicher! Verfahrens – und berufsrechtliche Haftungsfälle vermeiden
beA‑aktuell: Das beA wird mobil mit der neuen beA-App
der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes im TRIWO Konferenzzentrum Zweibrücken, Münchener Str. 10, 66482 Zweibrücken (Konferenzraum Mainz) statt. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter und ist auch als Nachweis gemäß § 43 f BRAO geeignet. Die Referenten des Seminars am 11.09.2024 sind Herr Rechtsanwalt Frank Klein, Schleswig, und Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt, Kiel.
Die Kosten des Seminars belaufen sich auf 140,00 €.
Inhalt des Seminars:
Der Einsatz des beA ist Kanzleialltag geworden. Inzwischen haben sich verschiedene Gerichte mit verfahrens- und berufsrechtlichen Vorschriften im elektronischen Rechtsverkehr befasst. Das Seminar zeigt mögliche Haftungsfallen bei der Benutzung des beA und ihre rechtssichere Vermeidung anhand praktischer Fälle auf.
Das Seminar widmet sich darüber hinaus den aktuellen Neuerungen rund um das beA. Es stellt die neue beA-App vor und zeigt alle hierfür notwendigen Einstellungen im beA inklusive der Beschaffung und Installation des erforderlichen Softwarezertifikates. Mit dem für Bürger und Organisationen neu geschaffenen „Mein Justizpostfach“ ist es Rechtsanwälten nunmehr möglich, mit ihren Mandanten sicher über das beA zu kommunizieren. Neu ist auch, dass gem. § 3a VwVfG n.F. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nun auch im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren ohne den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur die Schriftform einhalten und z.B. Widersprüche wirksam einzureichen können. Das Seminar zeigt, welche Besonderheiten – auch im Vertretungsfall – dabei zu beachten sind.
Schwerpunkte sind:
- Formgerechtes Einreichen von Schriftsätzen
- Technische und rechtliche Anforderungen für die Wirksamkeit elektronischer Dokumente - Prüfung der Sende- und Empfangsbestätigungen
- Wie unterschreibt der Vertreter?
- Typische Arten von Vertretungsfällen im beA (inner- und außerhalb von Sozietäten und BAG´s)
- Nutzung der beA-Karte und der Fernsignatur durch Dritte (Mitarbeiter/Vertreter)
- Nutzung des sicheren Übermittlungsweges durch Dritte (Mitarbeiter/Vertreter) - Richtige Auswahl des Empfängers
- Korrekter Umgang mit Zustellungen
- Umgang mit technischen Störungen / Ersatzeinreichung / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Die beA-App
- Mein Justizpostfach
- Neufassung des § 3a VwVfG
Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Geänderte Verwaltungspraxis bei Fortbildungsnachweisen im Sinne des § 15 FAO
Fachanwälte müssen sich gemäß § 15 FAO nach Verleihung des Fachanwaltstitels jährlich mindestens 15 Stunden fortbilden. Die Fortbildung muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Kalenderjahres durchgeführt und bis zum 31. Januar des Folgejahres durch Vorlage der Fortbildungsnachweise gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Bisher hat die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt von der Rechtsanwaltskammer eine schriftliche Bestätigung über die anerkannten Fortbildungszeiten nach Übersendung der Fortbildungsnachweise erhalten.
Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer muss derzeit für insgesamt rund 580 Fachanwaltstitel eingehende Fortbildungsnachweise bearbeiten. Dies ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Zu diesem zeitlichen Aufwand gehörte bisher auch die Fertigung und Weiterleitung der jeweiligen Fortbildungsbescheinigung an das Mitglied. Eine schriftliche Bestätigung, dass der Fortbildungsnachweis erbracht worden ist, sieht die Fachanwaltsordnung allerdings nicht vor. Die schriftliche Bestätigung ist demnach nicht zwingend erforderlich. Um den mit der Fertigung und Weiterleitung der Fortbildungsbescheinigungen anfallenden zeitlichen Aufwand einzusparen, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes daher beschlossen, dass zukünftig die schriftliche Bestätigung, dass der Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 Abs. 5 FAO erbracht ist, entbehrlich ist.
Die Rechtsanwaltskammer wird also - beginnend mit den Fortbildungsnachweisen für das Jahr 2024 - der Fachanwältin bzw. dem Fachanwalt nicht mehr schriftlich bestätigen, dass der Fortbildungsnachweis erbracht worden ist. Lediglich dann, wenn Bedenken bestehen, oder aber, wenn keine Fortbildungsnachweise vorgelegt worden sind, wird zukünftig noch eine schriftliche Rückmeldung seitens der Rechtsanwaltskammer an das Mitglied erfolgen. Auf diese neue Regelung möchten wir Sie ausdrücklich aufmerksam machen.
Vorstandswahl 2024
In der Zeit vom 05. - 19. April 2024 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Wahlen zum Kammervorstand statt. Am 30.6.2024 scheiden turnusgemäß 7 von 14 Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand aus, so dass sieben Mitglieder des Kammervorstandes, deren vierjährige Amtszeit am 1.7.2024 beginnen wird, neu zu wählen sind. Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.
Wahlvorschläge können in der Zeit vom 26. Februar bis 15. März 2024, 12.00 Uhr, eingereicht werden.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Änderungen in BORA und FAO seit 01.10.2023 in Kraft
Die Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung im Mai 2023 klargestellt, dass Fachanwaltsfortbildungen innerhalb einer gewissen Frist nachholbar sind. Zudem hat sie darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen sind am 1.10.2023 in Kraft getreten.
In ihrer 5. Sitzung am 8.5.2023 hat die 7. Satzungsversammlung sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung befasst. Insbesondere beschloss sie Erleichterungen beim Nachweis der von Fachanwältinnen und Fachanwälten zu absolvierenden Fortbildungsstunden. Sowohl in § 4 FAO, der den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, als auch in § 15 FAO, wonach jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, wurde ergänzt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden können.
Außerdem beschloss die Satzungsversammlung einen neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll. Die Neuregelung konkretisiert § 59e II BRAO, wonach die Gesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden und dass auch nicht-anwaltliche Gesellschafter die Berufspflichten erfüllen.
Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 17.7.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 8.5.2023 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO).
Die Beschlüsse wurden am 20.7.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und sind am 1.10.2023 in Kraft getreten. Die Beschlüsse sind außerdem dokumentiert in BRAK-Mitt. 2023, 245.
Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 08.05.2023
ABC - Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Ergänzung des Beitrags
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" - Stand: August 2023 - ergänzt. Der Beitrag "Scheinselbstständigkeit" wurde in das ABC aufgenommen.
Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.
Angemessene Ausbildungsvergütung - Empfehlung der RAK des Saarlandes für alle neuen Berufsausbildungsverträge
Um der aktuellen Ausbildungssituation entgegenzuwirken und den Ausbildungsberuf „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ wieder attraktiver zu machen, hat sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes mit der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung befasst und beschlossen, abweichend von der gesetzlichen Mindestvergütung eine Empfehlung für die Ausbildungsvergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszusprechen:
Die Mindestvergütung für alle ab dem 1.7.2023 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse liegt nun bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von
- 900 € im ersten Ausbildungsjahr,
- 1.000 € im zweiten Ausbildungsjahr und
- 1.100 € im dritten Ausbildungsjahr.
Gemäß § 17 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Da hier keine tarifliche Regelung zugrunde liegt, orientiert sich die Angemessenheit an der Empfehlung der zuständigen Stelle. Liegt die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unter den Empfehlungen der Kammer, gilt dies als unangemessen (vgl. § 17 Abs. 4 BBiG; BAG Urteil vom 29.04.2015, 9 AZR 108/14).
Ausbildungsverträge, die die Empfehlung um mehr als 20 % unterschreiten, werden daher nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen. Die Eintragung ist jedoch zwingende Voraussetzung für die spätere Zulassung der/des Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung. DieEmpfehlung der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat daher verbindlichen Charakter.
Wir bitten Sie, diese Empfehlungen zur Mindestvergütung beim Abschluss von neuen Ausbildungsverhältnissen zu berücksichtigen.
ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte - Aktualisierung des Beitrages "Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts"
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" - Stand: Juni 2023 - ergänzt. Der Beitrag "Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts" wurde ergänzt.
Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.
ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte - Ergänzung um den Beitrag "Fahrtenbuch"
Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" - Stand: Februar 2023 - ergänzt. Neu eingefügt wurde der Beitrag "Fahrtenbuch".
Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.
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