Seminar zur Erlangung der Qualifikation "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" ab 31.08.2024 - RAK Karlsruhe hat noch Plätze frei!

Derzeit läuft das vorerst letzte gemeinsame Seminar der Rechtsanwaltskammern Saarbrücken, Koblenz und Zweibrücken zur Erlangung der Qualifikation „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“. Ob - und wenn ja, ab wann – künftig Seminare für die neu geschaffenen Fortbildungsstufen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ angeboten werden, ist noch unklar, solange die Umsetzung der neuen Regelungen in Verordnungen noch nicht abgeschlossen ist.

Rechtsanwaltsfachangestellten, die an einer Qualifikation als „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“ interessiert sind, können jedoch an dem Seminar der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe teilnehmen. Am 31. August 2024 beginnt dort der neue Lehrgang, zu dem eine Anmeldung noch bis zum 05.08.2024 möglich ist. Die Kursgebühr beträgt 1.800 € zzgl. Prüfungsgebühr. Das Seminar selbst findet jeweils samstags von 9:00 bis 15:00 Uhr in 76646 Bruchsal, Bürgerzentrum, Am Alten Schloss 22, statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Seminarflyer.

Es sind noch freie Plätze vorhanden und die RAK Karlsruhe würde sich freuen, wenn genügend Anmeldungen eingehen, damit der Lehrgang zustande kommt. Bei Interesse oder Rückfragen steht Ihnen Frau Kirstahler von der RAK Karlsruhe gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung unter Tel. 0721/16089063.

STAR-Umfrage 2024

Das Institut für Freie Berufe (IFB) führt seit 1993 im Auftrag der BRAK regelmäßige Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durch.

Am 01.07.2024 ist die STAR-Erhebung 2024 gestartet, die sich um folgende Themen dreht:

  • nicht-juristisches Personal, Ausbildung zum/r Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellten
  • Erfolgshonorar
  • Datenschutz
  • Entfremdung zwischen Anwaltschaft und Justiz

Die Befragung findet wieder rein digital statt und dauert ca. 10 bis 15 Minuten. Die Untersuchung ist streng vertraulich und anonym. Wirtschaftsdaten der Kanzlei werden bei dieser Erhebung nicht benötigt.

Die Umfrage findet bis zum 30.09.3034 statt und ist über folgenden Link zu erreichen: https://t1p.de/star2023

Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an die Studienleitung des IFB, Frau Nicole Genitheim (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de).

Präsidiumswahl der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes 2024

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in seiner konstituierenden Vorstandssitzung am 03.07.2024 gemäß § 78 Abs. 4 BRAO ein neues Präsidium mit einem neuen Präsidenten gewählt hat.

RA JR Dr. Udo Michalsky

Präsident

RAin Daniela Lordt

Vizepräsidentin

RA Dr. Martin Gessner

Vizepräsident

RAin Julia Brehm

Schriftführerin

RA Martin Abegg

Schatzmeister

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit und erfolgreiche Jahre.

Presseerklärung: Rechtsanwaltskammer des Saarlandes wählt neuen Präsidenten

In seiner Sitzung am Mittwoch, den 03.07.2024 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes das langjährige Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Justizrat Dr. Udo Michalsky zum neuen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes gewählt. Er folgt dem bisherigen Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Raimund Hübinger, der das Amt des Präsidenten seit 2010 innehatte und sich aus persönlichen Gründen nicht mehr zu Wahl stellte. „Ich danke dem Vorstand für das Vertrauen in meine Person, das er mit meiner Wahl zum Ausdruck gebracht hat und werde bemüht sein, diesem Vertrauen gerecht zu werden. Zugleich danke ich dem bisherigen Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Hübinger, der das Amt des Präsidenten über mehrere Wahlperioden stets mit Umsicht und erfolgreich zum Wohle der Rechtsanwaltschaft, insbesondere der saarländischen Rechtsanwälte ausgeübt hat, für seinen großen, unermüdlichen persönlichen Einsatz“ erklärte Rechtsanwalt Justizrat Dr. Michalsky im Nachgang zu seiner Wahl. Michalsky ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen, 60 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder.

Seminar der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

am 11.09.2024 findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Seminar

beA-rechtssicher! Verfahrens – und berufsrechtliche Haftungsfälle vermeiden

beA‑aktuell: Das beA wird mobil mit der neuen beA-App

der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes im TRIWO Konferenzzentrum Zweibrücken, Münchener Str. 10, 66482 Zweibrücken (Konferenzraum Mainz) statt. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter und ist auch als Nachweis gemäß § 43 f BRAO geeignet. Die Referenten des Seminars am 11.09.2024 sind Herr Rechtsanwalt Frank Klein, Schleswig, und Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Kühnelt, Kiel.

Die Kosten des Seminars belaufen sich auf 140,00 €.

Inhalt des Seminars:

Der Einsatz des beA ist Kanzleialltag geworden. Inzwischen haben sich verschiedene Gerichte mit verfahrens- und berufsrechtlichen Vorschriften im elektronischen Rechtsverkehr befasst. Das Seminar zeigt mögliche Haftungsfallen bei der Benutzung des beA und ihre rechtssichere Vermeidung anhand praktischer Fälle auf.

Das Seminar widmet sich darüber hinaus den aktuellen Neuerungen rund um das beA. Es stellt die neue beA-App vor und zeigt alle hierfür notwendigen Einstellungen im beA inklusive der Beschaffung und Installation des erforderlichen Softwarezertifikates. Mit dem für Bürger und Organisationen neu geschaffenen „Mein Justizpostfach“ ist es Rechtsanwälten nunmehr möglich, mit ihren Mandanten sicher über das beA zu kommunizieren. Neu ist auch, dass gem. § 3a VwVfG n.F. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nun auch im außergerichtlichen Verwaltungsverfahren ohne den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur die Schriftform einhalten und z.B. Widersprüche wirksam einzureichen können. Das Seminar zeigt, welche Besonderheiten – auch im Vertretungsfall – dabei zu beachten sind.

Schwerpunkte sind:

  • Formgerechtes Einreichen von Schriftsätzen
    - Technische und rechtliche Anforderungen für die Wirksamkeit elektronischer Dokumente
  • Prüfung der Sende- und Empfangsbestätigungen
  • Wie unterschreibt der Vertreter?
    - Typische Arten von Vertretungsfällen im beA (inner- und außerhalb von Sozietäten und BAG´s)
    - Nutzung der beA-Karte und der Fernsignatur durch Dritte (Mitarbeiter/Vertreter)
    - Nutzung des sicheren Übermittlungsweges durch Dritte (Mitarbeiter/Vertreter)
  • Richtige Auswahl des Empfängers
  • Korrekter Umgang mit Zustellungen
  • Umgang mit technischen Störungen / Ersatzeinreichung / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Die beA-App
  • Mein Justizpostfach
  • Neufassung des § 3a VwVfG

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Geänderte Verwaltungspraxis bei Fortbildungsnachweisen im Sinne des § 15 FAO

Fachanwälte müssen sich gemäß § 15 FAO nach Verleihung des Fachanwaltstitels jährlich mindestens 15 Stunden fortbilden. Die Fortbildung muss grundsätzlich bis zum 31.12. des Kalenderjahres durchgeführt und bis zum 31. Januar des Folgejahres durch Vorlage der Fortbildungsnachweise gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen werden. Bisher hat die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt von der Rechtsanwaltskammer eine schriftliche Bestätigung über die anerkannten Fortbildungszeiten nach Übersendung der Fortbildungsnachweise erhalten.

Die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer muss derzeit für insgesamt rund 580 Fachanwaltstitel eingehende Fortbildungsnachweise bearbeiten. Dies ist mit einem erheblichen zeitlichen Aufwand verbunden. Zu diesem zeitlichen Aufwand gehörte bisher auch die Fertigung und Weiterleitung der jeweiligen Fortbildungsbescheinigung an das Mitglied. Eine schriftliche Bestätigung, dass der Fortbildungsnachweis erbracht worden ist, sieht die Fachanwaltsordnung allerdings nicht vor. Die schriftliche Bestätigung ist demnach nicht zwingend erforderlich. Um den mit der Fertigung und Weiterleitung der Fortbildungsbescheinigungen anfallenden zeitlichen Aufwand einzusparen, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes daher beschlossen, dass zukünftig die schriftliche Bestätigung, dass der Fortbildungsnachweis im Sinne des § 15 Abs. 5 FAO erbracht ist, entbehrlich ist.

Die Rechtsanwaltskammer wird also - beginnend mit den Fortbildungsnachweisen für das Jahr 2024 - der Fachanwältin bzw. dem Fachanwalt nicht mehr schriftlich bestätigen, dass der Fortbildungsnachweis erbracht worden ist. Lediglich dann, wenn Bedenken bestehen, oder aber, wenn keine Fortbildungsnachweise vorgelegt worden sind, wird zukünftig noch eine schriftliche Rückmeldung seitens der Rechtsanwaltskammer an das Mitglied erfolgen. Auf diese neue Regelung möchten wir Sie ausdrücklich aufmerksam machen.

Vorstandswahl 2024

In der Zeit vom 05. - 19. April 2024 finden im Bezirk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die Wahlen zum Kammervorstand statt. Am 30.6.2024 scheiden turnusgemäß 7 von 14 Vorstandsmitgliedern aus dem Vorstand aus, so dass sieben Mitglieder des Kammervorstandes, deren vierjährige Amtszeit am 1.7.2024 beginnen wird, neu zu wählen sind. Die Wahl wird als Online-Wahl durchgeführt.

Wahlvorschläge können in der Zeit vom 26. Februar bis 15. März 2024, 12.00 Uhr, eingereicht werden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Änderungen in BORA und FAO seit 01.10.2023 in Kraft

Die Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung im Mai 2023 klargestellt, dass Fachanwaltsfortbildungen innerhalb einer gewissen Frist nachholbar sind. Zudem hat sie darüber beschlossen, wie Berufsausübungsgesellschaften für die Einhaltung des Berufsrechts zu sorgen haben. Diese Änderungen sind am 1.10.2023 in Kraft getreten.

In ihrer 5. Sitzung am 8.5.2023 hat die 7. Satzungsversammlung sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Fachanwalts-Fortbildung befasst. Insbesondere beschloss sie Erleichterungen beim Nachweis der von Fachanwältinnen und Fachanwälten zu absolvierenden Fortbildungsstunden. Sowohl in § 4 FAO, der den erstmaligen Erwerb von Fachanwaltstiteln regelt, als auch in § 15 FAO, wonach jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren sind, wurde ergänzt, dass die notwendigen Fortbildungsstunden innerhalb einer angemessenen Frist nachgeholt werden können.

Außerdem beschloss die Satzungsversammlung einen neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll. Die Neuregelung konkretisiert § 59e II BRAO, wonach die Gesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden und dass auch nicht-anwaltliche Gesellschafter die Berufspflichten erfüllen.

Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 17.7.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 8.5.2023 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO).

Die Beschlüsse wurden am 20.7.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und sind am 1.10.2023 in Kraft getreten. Die Beschlüsse sind außerdem dokumentiert in BRAK-Mitt. 2023, 245.

Beschlüsse der 5. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 08.05.2023

ABC - Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - Ergänzung des Beitrags

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte" - Stand: August 2023 - ergänzt. Der Beitrag "Scheinselbstständigkeit" wurde in das ABC aufgenommen.

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.

Angemessene Ausbildungsvergütung - Empfehlung der RAK des Saarlandes für alle neuen Berufsausbildungsverträge

Um der aktuellen Ausbildungssituation entgegenzuwirken und den Ausbildungsberuf „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ wieder attraktiver zu machen, hat sich der Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes mit der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung befasst und beschlossen, abweichend von der gesetzlichen Mindestvergütung eine Empfehlung für die Ausbildungsvergütung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszusprechen:

Die Mindestvergütung für alle ab dem 1.7.2023 abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse liegt nun bei einer monatlichen Ausbildungsvergütung von

  • 900 € im ersten Ausbildungsjahr,
  • 1.000 € im zweiten Ausbildungsjahr und
  • 1.100 € im dritten Ausbildungsjahr.

Gemäß § 17 Abs. 1 BBiG haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Da hier keine tarifliche Regelung zugrunde liegt, orientiert sich die Angemessenheit an der Empfehlung der zuständigen Stelle. Liegt die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unter den Empfehlungen der Kammer, gilt dies als unangemessen (vgl. § 17 Abs. 4 BBiG; BAG Urteil vom 29.04.2015, 9 AZR 108/14).

Ausbildungsverträge, die die Empfehlung um mehr als 20 % unterschreiten, werden daher nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge eingetragen. Die Eintragung ist jedoch zwingende Voraussetzung für die spätere Zulassung der/des Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung. DieEmpfehlung der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes hat daher verbindlichen Charakter.

Wir bitten Sie, diese Empfehlungen zur Mindestvergütung beim Abschluss von neuen Ausbildungsverhältnissen zu berücksichtigen.

ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte - Aktualisierung des Beitrages "Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts"

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" - Stand: Juni 2023 - ergänzt. Der Beitrag "Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts" wurde ergänzt.

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.

ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte - Ergänzung um den Beitrag "Fahrtenbuch"

Der Ausschuss Steuerrecht der BRAK hat die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" - Stand: Februar 2023 - ergänzt. Neu eingefügt wurde der Beitrag "Fahrtenbuch".

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazinen des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Die Beitragsreihe "ABC - Steuerfragen für Rechtsanwälte" vom Ausschuss Steuerrecht der BRAK finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/.