Kammerbeitrag und Sterbegeldumlage
Vertreterbestellung
- Antrag auf Vertreterbestellung nach § 53 Abs. 2 S. 3 BRAO
Der Antrag ist nur erforderlich, wenn ein Vertreter bestellt wird, der nicht als Rechtsanwalt zugelassen ist (Assessor, Referendar) oder nicht Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes ist.