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Merkblätter

Hilfestellung für den Antrag auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung:

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Führung einer Fachanwaltsbezeichnung (§ 43 c BRAO, § 22 FAO) ist eine Gebühr in Höhe von 400,00 € zu entrichten.

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