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Leistungen der Kammer für den Bürger
1. Benennung von Rechtsanwälten
Die Rechtsanwaltskammer ist bei der Benennung
von Fachanwälten behilflich. Die Benennung ist unverbindlich
und stellt keine Empfehlung dar; eine Haftung kann nicht
übernommen werden. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
erteilt selbst keinerlei Rechtsberatung. Diese Tätigkeit
ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
2. Schieds- und Schlichtungsstelle
in Rechtsanwalts-Gebührenangelegenheiten.
Die Verordnung
kann per Mausklick als PDF-Dokument aufgerufen werden.
3. Beschwerden gegen Rechtsanwälte
Wenn ein Rechtsanwalt gegen Berufspflichten
verstoßen hat, können Bürger schriftlich bei
der Kammer eine Beschwerde einreichen. Die Prüfung bezieht
sich ausschließlich auf berufsrechtliche Verfehlungen.
Für Schadensersatzansprüche ist die Rechtsanwaltskammer
nicht zuständig. Diese Ansprüche können nur vor
den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
4. Anwaltssuche
Unsere Suchdatenbank wird momentan überarbeitet.
Weitere Informationen
Beachten Sie auch unsere Informationen in der Rubrik Aktuelles.
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