Bürgerservice

 

Leistungen der Kammer für den Bürger

1. Benennung von Rechtsanwälten

Die Rechtsanwaltskammer ist bei der Benennung von Fachanwälten behilflich. Die Benennung ist unverbindlich und stellt keine Empfehlung dar; eine Haftung kann nicht übernommen werden. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes erteilt selbst keinerlei Rechtsberatung. Diese Tätigkeit ist ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.

2. Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwalts-Gebührenangelegenheiten.

Die Verordnung kann per Mausklick als PDF-Dokument aufgerufen werden.

3. Beschwerden gegen Rechtsanwälte

Wenn ein Rechtsanwalt gegen Berufspflichten verstoßen hat, können Bürger schriftlich bei der Kammer eine Beschwerde einreichen. Die Prüfung bezieht sich ausschließlich auf berufsrechtliche Verfehlungen. Für Schadensersatzansprüche ist die Rechtsanwaltskammer nicht zuständig. Diese Ansprüche können nur vor den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.
Beschwerden gegen Rechtsanwälte per E-Mail werden nicht bearbeitet (wegen des ungeschützten Datenaustausches); sie sind schriftlich, doppelt - da der Beschwerdegegner hierzu zu hören ist - bei der Kammer einzureichen.

4. Anwaltssuche

Mit unserer Suchdatenbank haben Sie Zugriff auf über 1.100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in unserem Kammergebiet.
Zudem gelangen Sie hier zu der seit 01.06.2007 bestehenden zentralen RA-Datenbank der Bundesrechtsanwaltskammer.

Weitere Informationen

Beachten Sie auch unsere Informationen in der Rubrik Aktuelles.