Am 01. Juni 2007 ist das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der
Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten (BGBl. I 2007 S. 258 ff.). Mit
diesem Zeitpunkt ist die bisherige Zulassung der Rechtsanwälte zu einem
Amts-, Land- oder Oberlandesgericht aufgehoben. Rechtsanwälte sind zur
Rechtsanwaltschaft zugelassen und damit vertretungsberechtigt vor allen
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet. Mit dem Wegfall
der Zulassung zu einem Gericht fällt natürlich auch die Verpflichtung
dieser Gerichte, Verzeichnisse der bei diesem Gericht zugelassenen
Rechtsanwälte zu führen, fort.
Seit dem 01.06.2007 führen die Rechtsanwaltskammern elektronische
Verzeichnisse der in den einzelnen Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte.
Die Verzeichnisse dienen der Information der Behörden und Gerichte, der
Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Einsicht
in die Verzeichnisse steht jedem unentgeltlich zu.
Die Bundesrechtsanwaltskammer, in der die 28 Rechtsanwaltskammern im
Bundesgebiet zusammengeschlossen sind, führt ein Gesamtverzeichnis aller
Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, d.h., die bei den
Rechtsanwaltskammer bezüglich der Niederlassung gespeicherten Daten
werden im automatisierten Verfahren in dieses Gesamtverzeichnis
eingegeben.
Rechtsanwaltsverzeichnis Online
Selbstverständlich steht Ihnen neben der Einsicht in das elektronische
Verzeichnis aller unserer Mitglieder nach wie vor als Bürgerservice
unser Anwaltsuchdienst zur Verfügung. Brauchen Sie also anwaltliche
Hilfe, können Sie unter
Suchdatenbank
nach einem Fachanwalt in Ihrer Nähe suchen.