Anwaltsservice

 

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Leistungen für Mitglieder

Das Versorgungswerk

Ausbildung

Gesetzliche Aufgaben der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes:

  • Zulassungswesen (seit Februar 1999 in alleiniger Zuständigkeit)
  • Verleihung von Fachanwaltschaften
  • Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Erstellung von Gebührengutachten für Gerichte in Honorarprozessen
  • Erstellung von Gutachten in berufsrechtlichen Angelegenheiten für Gerichte oder Behörden
  • Überwachung der Ausbildungsverhältnisse der Rechtsanwaltsfachangestellten einschließlich deren Prüfungen (zuständige Stelle nach dem BBiG)
  • Berufsrechtliche Aufsicht über die Mitglieder
  • Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Mitglieder gegenüber Ministerien, Gerichten und Behörden.
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Referendare
  • Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundes und des Landes
  • Vorschlagsrecht für Richter der anwaltlichen Gerichtsbarkeit

Was die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes nicht leisten kann:

Die Kammer kann keine Auskünfte zu Rechtsfragen geben, etwa der Frage, welche Rechtsform im konkreten Fall anzuwenden ist oder wie die Zwangsvollstreckung im Ausland vonstatten geht (unabhängig davon, dass Rechtsauskünfte keine Kammeraufgabe sind und die Haftung für solche Auskünfte problematisch wäre, ist die Kammer personell für derartige Auskünfte nicht ausreichend ausgestattet).