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Leistungen für Mitglieder
Das Versorgungswerk
Ausbildung
Gesetzliche Aufgaben der Rechtsanwaltskammer
des Saarlandes:
- Zulassungswesen (seit Februar 1999 in alleiniger Zuständigkeit)
- Verleihung von Fachanwaltschaften
- Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte
- Erstellung von Gebührengutachten für Gerichte in
Honorarprozessen
- Erstellung von Gutachten in berufsrechtlichen Angelegenheiten
für Gerichte oder Behörden
- Überwachung der Ausbildungsverhältnisse der Rechtsanwaltsfachangestellten
einschließlich deren Prüfungen (zuständige Stelle
nach dem BBiG)
- Berufsrechtliche Aufsicht über die Mitglieder
- Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Mitglieder gegenüber
Ministerien, Gerichten und Behörden.
- Mitwirkung bei der Ausbildung der Referendare
- Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundes und des Landes
- Vorschlagsrecht für Richter der anwaltlichen Gerichtsbarkeit
Was die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes nicht leisten
kann:
Die Kammer kann keine Auskünfte zu Rechtsfragen
geben, etwa der Frage, welche Rechtsform im konkreten Fall anzuwenden
ist oder wie die Zwangsvollstreckung im Ausland vonstatten geht
(unabhängig davon, dass Rechtsauskünfte keine Kammeraufgabe
sind und die Haftung für solche Auskünfte problematisch
wäre, ist die Kammer personell für derartige Auskünfte
nicht ausreichend ausgestattet).
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