Anwaltsservice

 

Berufsausbildung


Berufsalltag

Was viele nicht wissen, hinter dieser langen Fachbezeichnung steckt ein abwechslungsreicher und vielseitiger Job. Wie der Name schon sagt, besteht die Hauptaufgabe darin, dem Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit zu helfen und ihn zu entlasten. Kurz gesagt: Er ist die rechte Hand des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin. Rechtsanwalt und Rechtsanwaltsfachangestellte sind ein Team, das Hand in Hand arbeitet.

Der Rechtsanwaltsfachangestellte managt die gesamte Büroorganisation. Er verwaltet selbständig Termine, erledigt den Schriftverkehr, führt die Fristenverwaltung und hat viel Kontakt mit anderen Menschen; das sind sehr verantwortungsvolle Aufgaben, denn es geht dabei immer um die Interessen und das Wohl der Mandanten.

Erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte bearbeiten selbständig die Kostenrechnungen, das Mahn- und Vollstreckungswesen. Der freundliche und einfühlsame Umgang mit Mandanten gehört dazu, wie der Einsatz moderner EDV. Und wenn es einmal turbulent wird, dann heißt es einen kühlen Kopf bewahren und alles im Griff behalten. Langeweile kommt da bestimmt nicht auf.


Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in der Regel 3 Jahre. Sie abzukürzen ist jedoch möglich. Die Ausbildung erlebt ihre praktische Seite in der Kanzlei - die theoretische in der Berufsschule (Kaufmännisches Berufsbildungszentrum I, Stengelstraße 29 in 66117 Saarbrücken) mit den Fächern:

  • Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Rechnungswesen
  • Zivilprozessrecht
  • Rechtsanwaltsgebührenrecht
  • Fachbezogene Informationsverarbeitung

Das sind auch die Prüfungsfächer.

Die Rechtsanwaltskammer ist für die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Ausbildungsverträge werden hier eingetragen und die Berufsausbildung durch unsere Mitglieder (Ausbildungsberater: RA. Hans Georg Warken) überwacht. Der Berufsbildungsausschuss wird in allen wichtigen Angelegenheiten zur Berufsausbildung gehört. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Für die Organisation und Ausbildungsfragen ist die Geschäftsstelle zuständig.

Gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG besteht bei der Rechtsanwaltskammer ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirks.


Chancen

Übrigens - wer diesen Beruf heute erlernt, hat auch in Zukunft gute Karten. Wegen der vielseitigen und qualifizierten Ausbildung sind gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte auch bei anderen Arbeitgebern, z. B. kaufmännischen Betrieben, Banken und Versicherungen sehr begehrt.

Fortbildungsmöglichkeiten bestehen in mehreren Richtungen, z. B. zum Gepr. Rechtsfachwirt/in.