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Berufsausbildung
Berufsalltag
Was viele nicht wissen, hinter dieser langen
Fachbezeichnung steckt ein abwechslungsreicher und vielseitiger
Job. Wie der Name schon sagt, besteht die Hauptaufgabe darin,
dem Rechtsanwalt bei seiner Tätigkeit zu helfen und ihn zu
entlasten. Kurz gesagt: Er ist die rechte Hand des Rechtsanwalts
oder der Rechtsanwältin. Rechtsanwalt und Rechtsanwaltsfachangestellte
sind ein Team, das Hand in Hand arbeitet.
Der Rechtsanwaltsfachangestellte managt die gesamte
Büroorganisation. Er verwaltet selbständig Termine,
erledigt den Schriftverkehr, führt die Fristenverwaltung
und hat viel Kontakt mit anderen Menschen; das sind sehr verantwortungsvolle
Aufgaben, denn es geht dabei immer um die Interessen und das Wohl
der Mandanten.
Erfahrene Rechtsanwaltsfachangestellte bearbeiten
selbständig die Kostenrechnungen, das Mahn- und Vollstreckungswesen.
Der freundliche und einfühlsame Umgang mit Mandanten gehört
dazu, wie der Einsatz moderner EDV. Und wenn es einmal turbulent
wird, dann heißt es einen kühlen Kopf bewahren und
alles im Griff behalten. Langeweile kommt da bestimmt nicht auf.
Die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten dauert in
der Regel 3 Jahre. Sie abzukürzen ist jedoch möglich.
Die Ausbildung erlebt ihre praktische Seite in der Kanzlei - die
theoretische in der Berufsschule (Kaufmännisches Berufsbildungszentrum
I, Stengelstraße 29 in 66117 Saarbrücken) mit den Fächern:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialkunde
- Rechnungswesen
- Zivilprozessrecht
- Rechtsanwaltsgebührenrecht
- Fachbezogene Informationsverarbeitung
Das sind auch die Prüfungsfächer.
Die Rechtsanwaltskammer ist für die Berufsausbildung
zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten zuständig. Ausbildungsverträge
werden hier eingetragen und die Berufsausbildung durch unsere
Mitglieder (Ausbildungsberater: RA. Hans Georg Warken) überwacht.
Der Berufsbildungsausschuss wird in allen wichtigen Angelegenheiten
zur Berufsausbildung gehört. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben
erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Für die Organisation
und Ausbildungsfragen ist die Geschäftsstelle zuständig.
Gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG besteht
bei der Rechtsanwaltskammer ein Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten
zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden
Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirks.
Chancen
Übrigens - wer diesen Beruf heute erlernt,
hat auch in Zukunft gute Karten. Wegen der vielseitigen und qualifizierten
Ausbildung sind gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte auch bei
anderen Arbeitgebern, z. B. kaufmännischen Betrieben, Banken
und Versicherungen sehr begehrt.
Fortbildungsmöglichkeiten bestehen in
mehreren Richtungen, z. B. zum Gepr. Rechtsfachwirt/in.
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